AGB Kuhne-Musik

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kuhne Musik 


1. Vertragspartner 

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Kuhne Musik (Tim Kuhne) und seinen Vertragspartnern (Kunden).



 2. Vertrag

Verträge zwischen Kuhne Musik und Kunden entstehen durch - Annahme eines schriftlichen Angebotes - schriftlicher Vertrag - das gesprochene Wort



 3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung 


Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet: 

Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung:                   30 % der vereinbarten Gage/Pauschale 

Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung:                   50 % der vereinbarten Gage/Pauschale 

Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung:                   80 % der vereinbarten Gage/Pauschale 


Ausnahmen: 

 Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.


 Ein Rücktritt seitens Kuhne Musik ist möglich durch: 

- technisch bedingte Ausfälle

 - andere wichtige Gründe

- Krankheit - Unfall

- Tod


 In diesem Falle wird ( außer bei Tod ) durch Kuhne Musik versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu finden - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen. 



4. Haftung 


Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Kuhne Musik verursacht worden ist. 


Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Kuhne Musik, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.


 Sofern Kuhne Musik durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußeren Einflüssen (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. 



5. Zahlungen 


Zahlungen sind wohne Abzug und ausschließlich an Kuhne Musik direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:


a) Barzahlung (im Übrigen die beste Art der Zahlung) vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.


b) Überweisung auf ein von Kuhne Musik genanntes Konto, unmittelbar nach Rechnungseingang. Spätestens jedoch 7 Werktage nach Rechnungseingang. (Euro)Schecks, Kreditkarten, EC Karten oder ähnliches werden nicht akzeptiert! 


6. GEMA-Gebühren 


Alle anfälligen Gebühren für die GEMA (Anmeldung/Genehmigung) werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Zudem ist bei der Anmeldung mit anzugeben, dass Kuhne Musik unter anderem auch mit MP3-Dateien von einem elektronischen Datenträger (Festplatte) arbeitet. 


7. Salvatorische Klausel 


Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. 



 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand 


a) auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Kuhne Musik und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung 


b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Bocholt vereinbart.





Bocholt 14. Januar 2016

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